Abwasserentsorgung der Stadt Lehesten
Wasser
ist
Leben
ZWECKVERBAND WASSER UND ABWASSER LOBENSTEINER OBERLAND
Abwasserbeseitigungskonzept 2013 des ZV WALO
in der Teilüberarbeitung 2016
Gemäß § 58a des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) muss der ZV WALO für sein Verbandsgebiet
im Rahmen eines Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) schriftlich darstellen, wie das anfallende
Abwasser beseitigt wird bzw. werden soll. Die Aufstellung eines ABK erfolgt mit Beteiligung der
Wasserbehörden und muss die wasserrechtlichen Vorgaben (u.a. die Forderung nach dem Stand der
Technik) erfüllen. Eine Fortschreibung des ABK erfolgt alle sechs Jahre und bei wesentlichen
Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung.
Das ABK 2013 des ZV WALO wurde in seiner Teilüberarbeitung 2016 (ABK 2013 TÜ 2016) am
17.05.2016 durch die Bürgermeister des ZV WALO beschlossen und hatte zum Ziel, die Voraussetzung
für mögliche Fördermittelgewährungen durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Naturschutz (TMUEN) zu schaffen und einen zeitgemäßen Leitfaden für eine konsistente Planung der
weiteren Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des ZV WALO zu erstellen.
Zahlreiche Varianten zur Abwasserentsorgung für die Ortschaften des Verbandsgebietes wurden
einer volkswirtschaftlichen Bewertung unterzogen, wobei gemäß der aktuellen Vorgaben durch das
TMUEN nur die Konzeptvarianten mit den höchsten Nutzwertkosten als maßgebend zu betrachten
und umzusetzen sind. Die zeitliche Einordnung soll sich an der Dringlichkeit zur Umsetzung
orientieren. Dabei wurde durch den ZV WALO folgende Rangfolge für die zentrale
Abwasserentsorgung vorgesehen:
1.
Umsetzung der bestehenden Sanierungsanordnungen durch die Wasserbehörden
2.
Umsetzung von Maßnahmen mit EG-Wasserrahmenrichtlinie-Relevanz und/oder für Orte >
500 Einwohner (E) je nach Kostenwirksamkeit bei der Phosphat-Elimination und
ökologischem Zustand im Gewässer
3.
Umsetzung von Maßnahmen zur biologischen Abwasserbehandlung der verbleibenden Orte
ab 50 E bis 500 E je nach Reihenfolge in einem „Demografiecheck“
Davon ausgenommen sind Weiler/Splittersiedlungen, sonstige Direkteinleiter und die Ortschaften,
bei denen sich eine zentrale Abwasserentsorgung als nicht wirtschaftlich darstellte. Für diese Orte
wird in Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden eine dauerhaft dezentrale
Abwasserbeseitigung (d.d.A.) über vollbiologische Kleinkläranlagen (KKA) angeordnet.
Ausgehend von einem biologischen Behandlungsgrad von ca. 48 % der Einwohner des ZV WALO (44
% Anschlussgrad an eine zentrale Abwasserbehandlung + ca. 4 % vollbiologische KKA im Jahr 2013)
wurde ein Zeitraum von 30 Jahren beginnend ab 2016 mit den Wasserbehörden vereinbart, um
sämtliche Einzelkonzepte finanziell verwirklichen zu können. D.h. der Stand der Technik im
Einzugsgebiet kann im Jahr 2045 erreicht werden (86 % Anschlussgrad zentral + 14 % vollbiologische
KKA).
Das Umsetzungsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 40,6 Mio. € für Neuinvestitionen bis
2045 und kann dem nebenstehenden Dokument entnommen werden.
Umsetzungsprogramm 2016 - 2045
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