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Abwasserbeseitigungskonzept des ZV WALO in der Fortschreibung 2020

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Gemäß § 48 des Thüringer Wassergesetzes muss der ZV WALO sein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) regelmäßig in Abständen von sechs Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung fortschreiben. Das ABK dient dabei als Grundlage für die künftigen Entwässerungsplanungen in den Ortschaften des Zweckverbandes. Dies beinhaltet vorrangig die Konzepte zu den abwassertechnischen Maßnahmen im Verbandsgebiet mit einer zeitlichen Priorisierung, den Ist-Zustand der Abwasserentsorgung und die Anschlussgradentwicklung in den nächsten Jahren. Bei der Fortschreibung des ABK 2020 waren die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts (ThürWG) sowie die Ziele des Abwasserpaktes mit dem Freistaat Thüringen zu berücksichtigen. Nach der Novellierung des ThürWG ergaben sich hier insbesondere neue Vorgaben und Ansätze der Bewertung für die abwassertechnischen Maßnahmen. Für die Fortschreibung wurden im Vorfeld Abstimmungen mit der Oberen und den Unteren Wasserbehörden vorgenommen und ein Umsetzungsplan unter Beachtung der Sanierungsanordnungen, der Einwohnerzahlen und der wasserwirtschaftlich relevanten Maßnahmen (sog. „wasserwirtschaftliche Gründe“) erarbeitet.

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Die novellierten gesetzlichen Regelungen resultierten in einem veränderten Investitions- und Umsetzungsprogramm des ZV WALO, das mit 2,78 Mio. €/a deutlich ansteigende Neuinvestitionen für die zentrale Abwasserbehandlung ausweist. Das Programm umfasst ein Volumen von 80,5 Mio. € für Neu-Investitionen gesamt, jedoch sind zukünftige Baupreissteigerungen hierbei noch nicht berücksichtigt. Von einer zentralen Abwasserentsorgung ausgenommen sind Weiler/Splittersiedlungen, sonstige Direkteinleiter und die Ortschaften, in denen 200 Einwohner im Jahr 2035 voraussichtlich unterschritten werden, sich eine zentrale Abwasserentsorgung als nicht wirtschaftlich darstellte und keine „wasserwirtschaftlichen Gründe“ vorliegen. Für diese Orte wird in Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden eine dauerhaft dezentrale Abwasserbeseitigung (d.d.A.) über vollbiologische Kleinkläranlagen (KKA) angeordnet. Ausgehend von einem biologischen Behandlungsgrad von ca. 55 % der Einwohner des ZV WALO (48 % Anschlussgrad an eine zentrale Abwasserbehandlung + ca. 7 % vollbiologische KKA im Jahr 2020) wurde ein Zeitraum von 29 Jahren beginnend ab 2022 mit den Wasserbehörden vereinbart, um sämtliche Einzelkonzepte finanziell verwirklichen zu können. D.h. der Stand der Technik im Einzugsgebiet kann im Jahr 2050 erreicht werden (85 % Anschlussgrad zentral + 15 % vollbiologische KKA).