Am 13.08.2018 ist die neue „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen“ in Kraft getreten.

Grundstückseigentümer erhalten jetzt einen höheren Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage.

Im Wesentlichen geht es um diese Neuerungen:

  • Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 1.500 € auf 2.500 € zuzüglich 250 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 150 €).
  • Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 750 € auf 1.250 € zuzüglich 125 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 75€).
  • Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasserkanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250 € pro Meter.
  • Bei der Errichtung von rein öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen der Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden, wird der Zuschuss zusätzlich um 10 % erhöht.
  • Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Ab­wasserentsorgung angeschlossen werden soll.

Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen stehen zum Download bereit oder können in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden.