Gartenpools befüllen
Keine Frage, an einem warmen Sommertag mal eben zur Abkühlung in den Gartenpool steigen, das ist ein echter Genuss. Wenn aber viele Haushalte gleichzeitig den Wasserhahn aufdrehen, um ihren Pool zu befüllen, droht dem Versorgungsnetz eine Überlastung.

Zum Hintergrund: Das gesamte Leitungsnetz ist auf die alltägliche Versorgung der Einwohner und Unternehmen des Verbandsgebietes ausgelegt. Der Wasserdurchfluss im Netz wird ständig überwacht. Wenn nun an einer Stelle viel Wasser auf einmal entnommen wird, schlagen die Melder Alarm, denn das ist häufig das Zeichen für einen Wasserrohrbruch. Wenn mehrere Pools in einem Gebiet gleichzeitig befüllt werden, schnellen die Werte, die den Durchfluss anzeigen, in die Höhe. Wir können aber nicht erkennen, ob es sich um eine Pool-Befüllung oder um einen Rohrbruch handelt. Unser Bereitschaftsdienst muss der Ursache nachgehen. Zudem kann es zu unerwünschten Spüleffekten im Leitungssystem kommen, z.B. starke Trübungen und andere Verunreinigungen. Diese Probleme können durch vorherige Anmeldung vermieden werden.

Hinzu kommt: Der Wasservorrat in den Speichern (Hochbehältern) sinkt stark ab, wenn mehrere Pools innerhalb kurzer Zeit befüllt werden. Die Reserven für den täglichen Trinkwasserbedarf und die Löschwasservorhaltung werden aufgebraucht. Deshalb rufen wir dazu auf, die geplante Pool-Befüllung spätestens zwei Tage vorher anzumelden. Eine E-Mail oder ein Anruf genügen, damit wir uns darauf einstellen können.

Pool-Füllung anmelden
Wer seinen Pool füllen möchte und dazu mehr als drei Kubikmeter Trinkwasser braucht, wird gebeten die Befüllung spätestens zwei Tage vorher anzumelden. Folgende Angaben sind erforderlich: Tag und Uhrzeit für die geplante Füllung, die benötigte Wassermenge sowie Ort, Straße, Hausnummer und Telefonnummer für Rückfragen. Die Anmeldung geht per E-Mail an info@zvwalo.de oder per Telefon unter 036651 637 0.

Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wasser für Tarifkunden, §15

  1. Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmen oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.
  2. Erweiterungen und Änderungen der Anlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen sind dem Wasserversorgungsunternehmen mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht.

Gartenpools entleeren
Wer das Wasser vom Vorjahr ablassen oder zwischendurch das Wasser wechseln möchte, muss das gebrauchte Poolwasser ohne Wenn und Aber in die Kanalisation einleiten. Keinesfalls darf man es im Garten zum Wässern der Pflanzen verwenden oder es auf eine freie Fläche zum Versickern leiten. Das gilt auch dann, wenn kein Chlor oder andere chemische Substanzen verwendet wurden. Das Wasser wird durch das Baden in seinen hygienischen Eigenschaften nachhaltig verändert – egal ob chemische Zusätze verwendet wurden oder nicht. Das gebrauchte Poolwasser gehört nicht in die Natur, sondern in den Kanal, damit es im Klärwerk gereinigt werden kann. Chlorhaltiges Wasser darf auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen. Das  Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert wurde, als Abwasser einzustufen ist und somit über den Kanal entsorgt werden muss. Ebenso ist gesetzlich geregelt, dass die Entnahme von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ohne Wasserzähler als Diebstahl gilt und entsprechend geahndet werden kann.