Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (BMG 2015a) waren Trinkwasserversorger aufgefordert, ihre Trinkwasseraufkommen auf Radioaktivität zu überprüfen. Diese Überprüfung hat durch den Zweckverband Wasser und Abwasser Lobensteiner Oberland statt gefunden und ist abgeschlossen. Es gibt keine Auffälligkeiten in unserem Verbandsgebiet.